Was ist Sozial- und Sozialversicherungsrecht?

Das Sozialrecht ist ein Sammelbegriff für die verschiedensten Rechtsgebiete. Beurteilt man es klassisch, unterteilt sich das Sozialrecht in die Bereiche:

  • Sozialversicherungsrecht, z. B. Arbeitslosenversicherung SGB III, gesetzliche Krankenversicherung SGB V, Pflegeversicherung SGB XI
  • Sozialversorgung , z. B. Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung
  • Sozialhilfe, Sozialfürsorge

Im Bereich des Sozialrechts sind auch Leistungen zum SGB II (Hartz IV) zu prüfen. Es kann zu Leistungskürzungen, Leistungsversagungen und ungewollen Maßnahmen kommen. Eine Beratung kann hierbei auch mit einem Beratungshilfeschein angerechnet werden.

Weiterhin berate ich zum Thema ALG I, wie zum Beispiel Sperrung oder Ruhen der Leistungen nach Kündigung des Arbeitsvertrages.

Zum Sozialrecht zählen auch Leistungen der Berufsgenossenschaft (SGB VII), z. B. Verletztengeld. Ursache hierfür kann ein Arbeitsunfall (auch Wegeunfall) sein.

 

Aufsätze und Veröffentlichungen

 

Veröffentlichung:

„Aufbewahrung von Unterlagen und Beweiswirkung von qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten nach §§ 110 a ff. SGB IV“

in: NZS 2007, S. 527 - 530